BKR spricht sich für Kooperationsräume aus

Im Zuge des Strategieprozesses „ekiba 2032 - Kirche.Zukunft.Gestalten.“ hat sich der Bezirkskirchenrat (BKR) für vier Kooperationsräume im Markgräflerland ausgesprochen. Demnach werden die Gemeinden Bad Krozingen, Ehrenkirchen-Bollschweil, Mengen und Wolfenweiler, die Gemeinden Betberg-Seefelden, Heitersheim, Sulzburg und Staufen, die Gemeinden Badenweiler, Britzingen-Dattingen, Buggingen-Grißheim, Hügelheim und Müllheim sowie die Gemeinden Auggen, Eggenertal-Feldberg und Neuenburg enger zusammenarbeiten. Bereits im Frühjahr sprach sich der BKR für den Kooperationsraum im Kaiserstuhl mit den Gemeinden Bickensohl, Bischoffingen, Bötzungen, Breisach, Ihringen, March und Umkirch sowie den Kooperationsraum im Hochschwarzwald mit den Gemeinden Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Neustadt, Schluchsee und Stegen aus. Die Kirchengemeinde Gundelfingen wird ab dem 01.01.23 dem Kirchenbezirk Emmendingen zugeordnet.

Die Gemeinden innerhalb des Kooperationsraumes entscheiden selber, in welcher Form sie künftig zusammenarbeiten. Die Hauptamtliches eines Kooperationsraumes werden -  sobald die Kooperationsräume endgültig vom BKR beschlossen sind - in einer überparochialen Dienstgruppe miteinander kooperieren. Die Vereinigung der Gemeinden zu einer Kirchengemeinde, auch mit teilselbständigen Pfarrgemeinden, ist ebenso eine Option, wie die Möglichkeit der Einrichtung eines Gemeindeverbandes. Dabei bleiben die Kirchengemeinden selbstständig.

Übersicht über die sechs Kooperationsräume - hier klicken

Der Strategieprozess ekiba 2032 stellt die Frage, wie Kirche im Jahr 2032 unter Berücksichtigung der sich verändernden Rahmenbedingungen aussehen soll. Der Prozess ist notwendig, da die Ausgaben für Gebäude und Personal in den nächsten Jahren schneller steigen werden, als die Einnahmen durch die Kirchensteuer. Die Rahmenbedingungen des Prozesses werden durch die gewählten Vertreter:innen der Landessyndode festgelegt. Die Ausgestaltung der Transformation der Kirche finden in den Bezirken und den Gemeinden vor Ort statt. Dazu gehört auch die Klassifizierung von kirchlichen Gebäuden nach einer Gebäudeampel: grüne Gebäude werden zukünftig zentral mitfinanziert und klimagerecht saniert. Bei roten Gebäuden entfällt dagegen die zentrale Mitfinanzierung.


Weitere Informationen und Material zu "ekiba2032" finden Sie hier. 

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